Durch das geltende EU-Recht und die kürzlich novellierte Tierärztliche Hausapothekenverordnung (TÄHAV) wurden die Dokumentationspflichten der Tierärztinnen und Tierärzte in Teilen neu gefasst. Für einen Überblick hat das LSH ein Merkblatt erstellt und nochmals aktualisiert; Merkblatt hier