Informationen zu den Antibiotikameldungen (Verbrauchsmengenerfassung)

Die Bundestierärztekammer teilt mit:

Am 23. Dezember 2025 wurde das Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes im Bundesanzeiger verkündet (Link).

Damit einher gehen u. a. (für die Tierärzteschaft erfreuliche) Änderung hinsichtlich der Verbrauchsmengenerfassung antibiotischer Wirkstoffe.

Das BVL stellt hierzu umfangreiche und detaillierte Informationen zur Verfügung, die Sie hier finden: 

t3://file?uid=2140

t3://file?uid=2141

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