Sehr geehrte Tierärztinnen und Tierärzte,
sie streben die Weiterbildung zur Fachtierärztin bzw. zum Fachtierarzt an oder wollen eine Zusatzbezeichnung erweben?
Dann erhalten Sie hier die notwendigen Informationen. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Schleswig-Holstein auf.
Da am 21. April 2020 die neue Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein in Kraft getreten ist, ist das Datum des Beginns Ihrer Weiterbildung entscheidend.
Haben Sie mit Ihrer Weiterbildung vor dem 21. April 2020 begonnen, hat für Sie die sog. "alte Weiterbildungsordnung" der Tierärztekammer
Schleswig-Holstein vom 05. Dezember 2007, zuletzt geändert am 04. Dezember 2013, mit den dazugehörigen Anlagen Gültigkeit.
"Alte Weiterbildungordnung" hier
Haben Sie mit Ihrer Weiterbildung nach dem 21. April 2020 begonnen, hat für Sie die sog. "neue Weiterbildungsordnung" der Tierärztekammer Schleswig-Holstein vom 30. November 2016 mit den dazugehörigen Anlagen Gültigkeit.
"Neue Weiterbildungsordnung" hier
Anlage I zu § 2 Abs. 1: Liste der Gebietsbezeichnungenhier
Anlage III zu § 2 Abs. 1: Liste der Zusatzbezeichnungen hier
Beginn der Weiterbildung
Der Beginn der Weiterbildung muss der Tierärztekammer Schlesiwig-Holstein (Kontakt s.u.) unverzüglich mitgeteilt werden.
Eine Bestätigung Ihres Weiterbildungsermächtigten/ Ihres Tutors fügen Sie bitte ebenfalls bei.
Zur Anzeige des Beginns der Weiterbildung verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte
Formular Beginn Weiterbildung in Weiterbildungsstätte hier
Bestätigung der/s Weiterbildungsermächtigten in Weiterbildungsstätte hier
Weiterbildung in eigener Praxis
Formular Beginn Weiterbildung in eigener Praxis hier
Bestätigung der/s Weiterbildungsermächtigten bei Weiterbildung in eigener Praxis hier
Weiterbildung als Angestellte/-r mit externem Weiterbildungsermächtigter/-m
Formular Beginn der Weiterbildung als Angestellte/-r mit externem Weiterbildungsermächtigter/-m hier
Bestätigung der/s Weiterbildungsermächtigten bei Weiterbildung als Angestellte/-r mit externem Weiterbildungsermächtigter/-m hier
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch
Die für die von Ihnen angestrebte Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichung notwendigen Nachweise sind der jeweiligen Anlage der für Sie gültigen Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Scheswig-Holstein (s.o.) zu entnehmen.
Wenn Ihre Antragsunterlagen vollständig sind, reichen Sie diese bitte bei der Geschäftsstelle der Tierärztekammer Schleswig-Holstein ein. Hier werden diese geprüft und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Wenn keine Einwände bestehen, werden Sie zur Prüfung in Form eines Fachgesprächs zugelassen. Die Fachgespräche finden mehrmals im Jahr nach Bedarf statt.
Zur Einreichung Ihrer Unterlagen verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch nach alter Weiterbildungsordnung hier
Antrag auf Zulassung zum Fachgespräch nach neuer Weiterbildungsordnung hier
Weiterbildungsermächtigung/ Zulassung von Weiterbildungsstätten
Wenn Sie selbst eine Weiterbildungsermächtigung beantragen und/oder Ihre Praxis/ Tierärztliche Klinik als Weiterbildungsstätte zulassen wollen, verwenden Sie bitte die folgenden Formulare:
Antrag auf Weiterbildungsermächtigung hier
Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte hier
Verlängerung von Weiterbildungsermächtigung/ Zulassung von Weiterbildungsstätten
Wenn Sie Ihre Weiterbildungsermächtigung und/oder die Zulassung Ihrer Praxis/ Tierärztliche Klinik als Weiterbildungsstätte verlängern wollen, verwenden Sie bitte die folgenden Formulare:
Verlängerung der Weiterbildungsermächtigung hier
Verlängerung der Zulassung als Weiterbildungsstätte hier
Bei allen Fragen rund um das Thema Weiterbildung wenden Sie sich bitte an die
Geschäftsstelle der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Hamburger Straße 99a
25746 Heide
Tel: 0481/ 5542
Fax: 0481/ 88335
Email: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de
Die vollständigen Informationen zur Datenerhebung für dieses Verfahren gemäß Artikel 13, 14 DSGVO können Sie gern bei der Tierärztekammer Schleswig-Holstein anfordern.